{"id":815,"date":"2021-01-20T16:58:23","date_gmt":"2021-01-20T15:58:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.koehn-daecher.de\/?p=815"},"modified":"2021-01-20T16:58:23","modified_gmt":"2021-01-20T15:58:23","slug":"neuerungen-ab-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.koehn-daecher.de\/?p=815","title":{"rendered":"Neuerungen ab 2021"},"content":{"rendered":"<p>Neues Jahr, neue Regeln. Auch ab diesem Jahr gibt es neue Regeln, die es auch f\u00fcr die Handwerksbetriebe zu wissen gilt. Zw\u00f6lf \u00c4nderungen sind es insgesamt. Hier die Infos aus der <strong><a href=\"https:\/\/www.hwk-aurich.de\/\">Handwerkskammer Ostfriesland<\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Den reduzierten <strong>Mehrwertsteuersatz<\/strong> aus dem Vorjahr gibt es nicht mehr. Ab jetzt gelten wieder 19% bzw. 7%. Mit einer Ausnahme: Nur noch f\u00fcr Speisen und Getr\u00e4nke gilt noch bis 30. Juni 2021 der reduzierte Mehrwertsteuersatz.<\/li>\n<li>Der <strong>Solidarit\u00e4tszuschlag<\/strong> wird weitgehend abgeschafft. F\u00fcr fast alle. Laut Bundesfinanzministerium wird der Soli k\u00fcnftig nicht mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 (Einzelveranlagung) beziehungsweise 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) liegt. Oberhalb dieser Grenze werde der Solidarit\u00e4tszuschlag zun\u00e4chst nicht in voller H\u00f6he erhoben, sondern schrittweise an den vollen Satz herangef\u00fchrt. Den vollen Satz von 5,5% zahlen nur Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 96.820 Euro und Verheiratete, die ein Einkommen von mehr als 193.641 Euro zu versteuern haben. Wie hoch die Steuerersparnis im Einzelfall ist, l\u00e4sst sich mit dem Soli-Rechner auf <u>bundesfinanzministerium.de<\/u> nachrechnen.<\/li>\n<li>Der <strong>gesetzliche Mindestlohn<\/strong> steigt auf 9,50 Euro pro Stunde. Das ist ein Plus von 0,15 Euro. Ab Juli wird der Mindestlohn noch einmal um 0,10 Euro angehoben.<\/li>\n<li>Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe II ist Ende 2020 ausgelaufen. Das Programm wird laut Bundesfinanzministerium als <strong>\u00dcberbr\u00fcckungshilfe III<\/strong> verl\u00e4ngert \u2013 und zwar bis Ende Juni 2021. Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III gelte auch f\u00fcr Unternehmen, die von den Schlie\u00dfungen ab 16. Dezember 2020 betroffen sind.<\/li>\n<li>Die Frist f\u00fcr <strong>TSE-Umr\u00fcstung elektronischer Kassen<\/strong> war bundesweit eigentlich der 30. September 2020. Doch wegen Corona sorgten elf Bundesl\u00e4nder f\u00fcr eine Fristverl\u00e4ngerung \u2013 so zum Beispiel Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-W\u00fcrttemberg und Bayern. Die neue Frist f\u00fcr die Umr\u00fcstung ist dort der 31. M\u00e4rz 2021.<\/li>\n<li>Mit dem B\u00fcrokratieentlastungsgesetz wurde f\u00fcr 2021 die Einf\u00fchrung der <strong>digitalen Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigung<\/strong> beschlossen. Laut GKV-Spitzenverband gibt es zwar noch keinen offiziellen Starttermin. Es sei aber zu erwarten, dass es ab 1. Oktober 2021 losgehen werde. Das Verfahren, mit dem die eAU k\u00fcnftig an die Arbeitgeber \u00fcbermittelt wird, m\u00fcsse noch vom Bundesarbeitsministerium genehmigt werden. Wie der GKV-Spitzenverband weiter mitteilt, soll das Verfahren als Abrufverfahren gestaltet werden. Arbeitgeber m\u00fcssten sich deshalb \u201eintern oft erheblich umstellen\u201c. Was das konkret hei\u00dft, l\u00e4sst sich allerdings noch nicht sagen. Weitere Informationen zur eAU werde es erst geben, sobald das Verfahren genehmigt wurde, so der Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung.<\/li>\n<li>F\u00fcr Pkw mit Verbrennungsmotoren, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen werden, gilt ein <strong>neuer Steuertarif<\/strong>. Ihre Besteuerung wird st\u00e4rker <strong>nach dem Schadstoff-Aussto\u00df bemessen<\/strong>. Vereinfacht ausgedr\u00fcckt: Je h\u00f6her der Aussto\u00df von Kohlendioxid, desto h\u00f6her der Steuersatz. Die neuen Steuerregeln f\u00fcr Neuzulassungen sehen einen stufenweisen Anstieg von zwei auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer vor.<\/li>\n<li>Zum 1. Januar 2021 wurde die <strong>CO\u2082-Bepreisung beim Verkehr<\/strong> eingef\u00fchrt. Bund und L\u00e4nder haben sich f\u00fcr einen Preis von zun\u00e4chst 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid festgelegt. Laut ADAC d\u00fcrfte sich 2021 der Liter Benzin um rund 7 Cent verteuern und der Liter Diesel um rund 8 Cent. Der CO\u2082-Preis soll j\u00e4hrlich angehoben werden und 2025 bei 55 Euro liegen.<\/li>\n<li>Das <strong>Kurzarbeitergeld<\/strong> kann grunds\u00e4tzlich bis zu zw\u00f6lf Monate bezogen werden. Doch wegen der Corona-Pandemie hat der Bund die Bezugsdauer verl\u00e4ngert. F\u00fcr Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingef\u00fchrt und bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit angezeigt haben, verl\u00e4ngert sich die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate, l\u00e4ngstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021. Auch f\u00fcr die Erstattung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen w\u00e4hrend der Kurzarbeit gibt es 2021 Corona-bedingt noch \u00c4nderungen. Die vollst\u00e4ndige Erstattung hat der Bund bis 30. Juni 2021 verl\u00e4ngert. Und vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 werden die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge zu 50 Prozent erstattet \u2013 vorausgesetzt, mit der Kurzarbeit wurde bis zum 30. Juni 2021 begonnen.<\/li>\n<li>Die <strong>EEG-Umlage<\/strong> wird 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. M\u00f6glich ist das laut Bundesnetzagentur durch einen Bundeszuschuss, der Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung ist. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie h\u00e4tte sich ansonsten ein starker Anstieg der Umlage im Vergleich zum Vorjahr ergeben, so die Bundesnetzagentur. Aktuell liegt die EEG-Umlage bei 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Sie ist Bestandteil des Strompreises. Mit der Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.<\/li>\n<li>Azubis, die ihre Ausbildung 2021 beginnen, steht nun eine monatliche Verg\u00fctung von 550 Euro zu. F\u00fcr das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird der <strong>Azubi-Mindestlohn<\/strong> mit Aufschl\u00e4gen von 18, 35 oder 40 Prozent jeweils prozentual angepasst. Die Mindestausbildungsverg\u00fctung wurde 2020 mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes eingef\u00fchrt. Demnach stand Azubis im ersten Lehrjahr 2020 ein Azubi-Mindestlohn von 515 Euro im Monat zu.<\/li>\n<li>2021 steigt die <strong>Insolvenzgeldumlage<\/strong> laut Besch\u00e4ftigungssicherungsgesetz auf 0,12 Prozent. 2020 lag sie bei 0,06 Prozent. Diesen Umlagesatz hatte das Bundesarbeitsministerium im Sommer 2020 per Verordnung festgesetzt. Damit galt im vergangen Kalenderjahr ein Umlagesatz der von der gesetzlichen Regelung abweicht. \u00a7 360 des Dritten Sozialgesetzes sah bislang einen Umlagesatz von 0,15 Prozent vor. Arbeitgeber m\u00fcssen die Umlage zahlen. Mit diesen Mitteln wird das sogenannte Insolvenzgeld finanziert. Das k\u00f6nnen Arbeitskr\u00e4fte in der Regel beantragen, wenn ein Unternehmen insolvent geht.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neues Jahr, neue Regeln. Auch ab diesem Jahr gibt es neue Regeln, die es auch f\u00fcr die Handwerksbetriebe zu wissen gilt. Zw\u00f6lf \u00c4nderungen sind es insgesamt. Hier die Infos aus der Handwerkskammer Ostfriesland &nbsp; Den reduzierten Mehrwertsteuersatz aus dem Vorjahr gibt es nicht mehr. Ab jetzt gelten wieder 19% bzw. 7%. 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